der ausschließlich in Niedersachsen bestellbare autogene Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit Serotyp 3 wurde zurückgerufen, alle Impfungen wurden gestoppt!
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Veranstalter ist Bioland Hessen
Bei Interesse meldet Euch direkt beim Veranstalter an
Veranstalter sind das Projekt „Gesunde Ziegen“ und das „Netzwerk Fokus Tierwohl“.
Bei Interesse meldet euch gerne direkt bei den Veranstaltern an.
Mobile Zäune in schwierigem Gelände bauen
die Teilnahme ist kostenlos, die Anzahl der Teilnehmerplätze ist begrenzt
Anmeldung unter: https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/69687
an der JLU Gießen, Tierklinik für Reproduktionsmedizin und Neugeborenenkunde,
wird am 03.05.2024 eine Fortbildung für Hobbyhalter von Schafen und Ziegen angeboten.
Anmeldungen bitte bis 30.04.2024 an den Schafszuchtverband (kristin.loh@schafe-hessen.de)
wichtige Info der Tierseuchenkasse für diejenigen unter Euch, die Schafe und Ziegen gemeinsam halten und am PsTbc-Sanierungsprogramm teilnehmen:
„bei Untersuchungen auf Pseudotuberkulose im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes können in gemischten Beständen die Proben für Schafe in einer separaten Abrechnung (SchafGD) ebenfalls über
den Tiergesundheitsdienst abgerechnet werden. In diesem Fall muss bei der Antragsstellung die Tierart „Schafe“ mit angekreuzt werden.
Proben für Schafe können nur abgerechnet werden, wenn in dem Bestand auch Ziegen vorhanden sind.“
Achtung, der Tiergesundheitsdienst für kleine Wiederkäuer ist aktuell nur eingeschränkt erreichbar.
Bitte Termine zu den o,g. Sanierungen ausschließlich mit Dr. Henrik Wagner abstimmen,
Fr. Dr. Rohde ist aktuell nicht verfügbar.
E-Mail: henrik.w.wagner@vetmed.uni-giessen.de
Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren
Zum 21.04.2021 traten neue EU-Verordnungen im Tiergesundheitsrecht in Kraft. Inzwischen sind neue zusätzliche Regelungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Ziegen innerhalb der EU zu beachten, die nachfolgend kurz erläutert werden.
Neben der Anforderung im Hinblick auf TSE sind bei Ziegen hinsichtlich Tuberkulose weitere tierseuchenrechtlichen Anforderungen in Hinblick auf den Mycobacterium-tuberculosis-Komplex nach Artikel 15 Absatz 3 im Zusammenhang mit Anhang II Teil 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 erfüllen.
Danach dürfen Ziegen nur dann in einen anderen Mitgliedstaat der EU verbracht werden, wenn sie aus einem Betrieb kommen, in dem bei den im Betrieb gehaltenen Ziegen zumindest während der letzten 12 Monate vor dem Abgang folgende Überwachungsmaßnahmen durchgeführt wurden:
Konkret bedeutet dies, dass auch für Ziegenhalter, die sich dem Scrapie angeschlossen haben und nach Erhalt des Status „Betrieb mit kontrolliertem Risiko für klassische Scrapie“ 2021 endlich wieder Ziegen innergemeinschaftlich verbringen konnten, dies nun vorerst nicht mehr möglich ist!
Die Planung der Umsetzung des Tuberkulose-Überwachungsprogramms befindet sich derzeit noch in Abstimmung auf Bundesebene. Ob eine finanzielle Unterstützung zur Einhaltung dieser Vorgaben erfolgen wird oder ob es Ausnahmen von den Regelungen nach Buchstabe b und d geben wird, ist noch nicht absehbar.